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FAQ

  • News

Wo finde ich die Einstellungsstelle?

Überseering 35
22297 Hamburg (City Nord)

Kann ich mich auch ohne deutschen Pass bewerben?

Bei der Polizei Hamburg kann sich jeder bewerben, der seinen legalen Aufenthalt dauerhaft in Deutschland hat.
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. In Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.

Führungszeugnis – Wie kann ich ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen?

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde kann von dir oder bei Minderjährigen von einer Person, die sie gesetzlich vertritt (z. B. Erziehungsberechtigte),

  •  unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde (eventuell Terminbuchung notwendig)

oder

  •  über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
    (neuer Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel und Kartenlesegerät erforderlich)

beantragt werden.

Wo kann ich am Tag vor der Einstellung übernachten?

Eine Übernachtung ist momentan leider nicht möglich.

Wie ist der Ablauf am Einstellungstag?

Der erste Tag in der Ausbildung oder dem Studium beginnt mit der Durchführung deiner Ernennung. Im Anschluss lernst du deine neuen Kolleginnen und Kollegen sowie die Lehrkräfte kennen, die während deiner Ausbildung/deines Studiums für dich zuständig sind. Sie werden dir anstehende Abläufe (u.a. deinen Stundenplan/Studienplan, Dienstzeiten, organisatorische Dinge) mitteilen.

Zum Tag der Einstellung solltest du dem Anlass entsprechend in angemessener Kleidung erscheinen. Nicht angemessen sind zum Beispiel kurze Hosen, schulterfreie Oberteile und Flip Flops.

Der Tag der Einstellung ist dein erster Arbeitstag. Daher sind keine Begleitpersonen zugelassen. Du sollst dich ganz auf diesen besonderen Tag konzentrieren. Am Tag deiner Vereidigung ist deine Familie aber herzlich willkommen.

Wird man am Einstellungstag vom PÄD untersucht?

Am Tag der Einstellung wirst du nach gesundheitlichen Veränderungen oder neuen Körpermodifikationen befragt, die du uns noch nicht mittgeteilt hast. Sollte noch Klärungsbedarf bestehen, steht eine Ärztin oder ein Arzt des Personalärztlichen Dienstes zur Verfügung, um dich ggf. zu untersuchen.

Wie viel verdiene ich in der Ausbildung/Studium?

Das Gehalt bzw. die Besoldung richtet sich nach der amtlichen Besoldungstabelle und erhöht sich während der Ausbildungs-/Studienzeit.

Nach Abschluss der Ausbildung/des Studiums richtet sich der Verdienst nach dem Familienstand und den Erfahrungsstufen.

Zu deinen monatlichen Bezügen erhältst du nach Abschluss der Ausbildung/des Studiums vermögenswirksame Leistungen. Im Krankheitsfall werden deine Bezüge uneingeschränkt fortgezahlt.

Während deiner Ausbildung bzw. deines Studiums hast du Anspruch auf Heilfürsorge. D.h., du wirst medizinisch versorgt, ohne dass du finanzielle Leistungen erbringen musst.
Nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums kannst du dich weiterhin über die Heilfürsorge oder privat versichern. Für diese Leistung der Heilfürsorge wirst Du mit einem Eigenanteil von derzeit 1,4% vom Grundgehalt beteiligt.

Mit Eintritt in die Ausbildung bzw. das Studium erhältst du weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung.

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Darf ich Nebentätigkeiten ausüben während der/s Ausbildung/Studiums? Welche? Wie viele?

Einer Nebentätigkeit steht im Prinzip nichts entgegen. Sie darf jedoch dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen und ist außerhalb der Arbeitszeit auszuüben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Dienstherr die Nebentätigkeit einschränken oder untersagen (Verbotsvorbehalt). Damit deine Personalabteilung dies prüfen kann, ist jede Nebentätigkeit vor ihrer Übernahme anzeigepflichtig.

Welche Versicherungen brauche ich? Wie bin ich krankenversichert während der/s Ausbildung/Studiums? Wieviel kostet die Versicherung?

Während deiner Ausbildung bzw. deines Studiums hast du Anspruch auf Heilfürsorge. D.h., du wirst medizinisch versorgt, ohne dass du finanzielle Leistungen erbringen musst. (Ausnahmen sind Kostenzuschüsse für z.B. Brillen).
Nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums kannst du dich weiterhin über die Heilfürsorge oder privat versichern. Für diese Leistung der Heilfürsorge wirst Du mit einem Eigenanteil von derzeit 1,4% vom Grundgehalt beteiligt.

Mit Eintritt in die Pension hast du keinen Anspruch mehr auf die Heilfürsorge und musst dich privat versichern. Für diese Versicherung ist es vorteilhaft, eine sog. Anwartschaft abzuschließen, damit du später ohne Gesundheitsprüfung in die private Versicherung eintreten kannst. Diese Kosten variieren und sind abhängig von der Versicherungsgesellschaft und dem Umfang der Versicherung (kleine Anwartschaftversicherung oder große Anwartschaftversicherung).

Neben der Anwartschaft ist der Abschluss einer gesetzlichen Pflegeversicherung vorgeschrieben und von den Beamtinnen und Beamten (auch bereits in der Ausbildung und im Studium) finanziell selbst zu tragen.

Wie fit muss ich sein (Sportprüfung/Schwimmprüfung)?

In der Ausbildung/im Studium musst du Nachweise über sportliche Leistungen erbringen. Halte dich weiterhin fit, denn eine gewisse sportliche Fitness muss vorhanden sein.

Welche Literatur soll ich kaufen?

Hierüber wird dich dein Lehrgruppen- bzw. Studiengruppenleiter informieren.

Wann habe ich Ferien bzw. Urlaub?

In der Regel hast du im Juli/August 4 Wochen Sommerferien und im Winter ca. 2 Wochen Ferien über die Weihnachtszeit. Die genauen Ferienzeiten erfährst du gleich am Anfang deiner Ausbildung/deines Studiums durch deine  Lehrgruppen- bzw. Studiengruppenleiter.

Habe ich am Wochenende frei?

In der Regel hast du während der Ausbildungs- und Studienzeit an den Wochenenden frei. Besondere Ereignisse können es jedoch erforderlich machen, dass Lehr-/Studiengruppen im Rahmen größerer polizeilicher Einsatzanlässe auch am Wochenende eingebunden werden.

Wie kann ich in Hamburg eine günstige Mietwohnung finden?

Wenn du für deine Ausbildung oder dein Studium nach Hamburg ziehst, kannst du im ersten Studien- oder Ausbildungsjahr einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Ein Wohnberechtigungsschein richtet sich nach der Höhe deines Einkommens und berechtigt dich zur Anmietung einer sozial geförderten, günstigen Wohnung. Die nötigen Formulare und das für dich zuständige Bezirksamt findest du hier: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11268748/

Unter bestimmten Umständen kann auch ein Wohngeld von einem Bezirksamt gewährt werden. Wohngeld richtet sich nach der Höhe Deiner Einnahmen und der Miethöhe. Ob dir Wohngeld zustehen würde, kannst du unter https://www.hamburg.de/wohngeldrechner prüfen. Beispielrechnung: Bei 15.500 € Jahreseinkommen würde dir bei einer monatlichen Miethöhe von 650 € für eine 45 m² Wohnung etwa 128 € Wohngeld im Monat zustehen.

Kann ich eine Unterkunft von der Polizei Hamburg erhalten?

Du kannst ein Apartment in der Nähe der Akademie der Polizei Hamburg beantragen. Eine Zusage für das Apartment erhältst du in der Regel mit der Einstellungszusage, frühestens 5 Monate vor der Einstellung.

Das Apartment steht dir für 12 Monate zur Verfügung, denn die nächsten Auszubildenden/Studierenden stehen bereits in den Startlöchern und wollen wie Du eine Möglichkeit haben, in Ruhe die Stadt zu erkunden und nach einer geeigneten Wohnung Ausschau zu halten oder eine WG mit euren neuen Studienkollegen zu beziehen.

Die Apartments verfügen über ein Zimmer mit Bett, Schrank und Schreibtisch. Du hast ein eigenes Duschbad mit WC. Gekocht wird in einer Gemeinschaftsküche.

Wo bekomme ich HVV-Kundenkarten?

Als Beschäftigter der FHH kannst du das ProfiTicket des HVV nutzen. Dies gilt für Fahrten in der 2. Klasse im Nahverkehr deutschlandweit. Das Deutschlandticket ist ausschließlich als digitales Ticket für 49,- Euro pro Monat erhältlich.

Für Auszubildende (LA I) wird ab dem 01.05.2023 ein Fahrgeldeinbehalt von 29,- Euro pro Monat berechnet.

Wann bekomme ich meinen Arbeitsvertrag?

Als angehender Polizeibeamter in der Ausbildung oder im Studium wirst Du mit der Einstellung zum Beamten auf Widerruf ernannt. Du befindest Dich dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg. Einen Arbeitsvertrag erhältst Du nicht.

Polizist - auch ein Beruf für Frauen?

Unbedingt! Schon seit vielen Jahren arbeiten Frauen erfolgreich als Polizistinnen. Bereits 35 – 40% der Berufsanfänger der Polizei Hamburg sind Frauen, denn im täglichen Dienst hat sich die Zusammenarbeit von Kolleginnen und Kollegen bestens bewährt.

Was ist die Bereitschaftspolizei?

Die Bereitschaftspolizei wird bei allen Anlässen, die ein erhöhtes Polizeiaufgebot erfordern, eingesetzt (Fußballspiele, Demonstrationen, etc.). Darüber hinaus nehmen sie Sonderaufträge wahr, beispielsweise Präsenzdienste in U und S-Bahnen oder im Bereich von aktuellen Brennpunkten in unterschiedlichen Reviergebieten. Regelmäßige Fußstreifen auf der Reeperbahn gehören ebenso dazu wie die Unterstützung der örtlichen Polizeikommissariate.

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