Skip to content

Einstellungsverfahren

Unsere Einstellungstermine

In diesen vorgesehenen Zeitfenstern können Sie sich für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei Hamburg bewerben.

Die Tabelle der Einstellungsphasen bei der Polizei Hamburg.

Einstellungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können?

Ausbildung:

  • ESA mit abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
  • MSA

Studium:

  • Abitur
  • studierfähige Fachhochschulreife oder
  • ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand (z.B. Meisterbrief oder Fachwirt)

Weitere Anforderungen:

  • Alter 16 bis 36 Jahre (am Tag der Einstellung)
  • Mindestgröße 158 cm
  • keine Tätowierungen, die beim Tragen der Uniform (langärmeliges Diensthemd, Rundhalsausschnitt beim T-Shirt) sichtbar sind
  • Fahrerlaubnis der Klasse B – falls nicht vorhanden, verpflichten sie sich, diese innerhalb des ersten Jahres des Vorbereitungsdienstes zu erlangen, spätestens jedoch sechs Monate nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres
  • Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (muss am 2. Prüfungstag vorliegen)
  • mindestens ausreichende Schulnoten

Gesundheitliche Anforderungen:

Welche besonderen gesundheitlichen Anforderung bestehen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt  
Informationen zur gesundheitlichen Eignung

.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Wasserschutzpolizei erfüllen?

Seit dem 01. April 2019 gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wie für die Schutzpolizei. Es können sich nicht nur Bewerberinnen und Bewerbern mit einen Befähigungszeugnis gemäß See-BV, sondern auch Interessenten ohne maritime Qualifikationen bewerben.

Bewerber*innen, die Inhaber eines unten aufgeführten Befähigungszeugnisses gemäß See-BV sind, werden nach dem erfolgreichen Abschluss des 3-jährigen Studiums sofort zur Polizeioberkommissar*in ernannt.

Die Anwärter*innen ohne Befähigungszeugnis werden nach der 2½-jährigen Ausbildung zu Polizeimeister*innen oder nach dem 3-jährigen Studium zu  Polizeikommissar*innen ernannt und nehmen im Anschluss an die Ernennung an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teil.

Bewerber*innen mit einem der unten genannten Befähigungszeugnisse können während der Ausbildung oder des Studiums einen Anwärtersonderzuschlag erhalten (mehr Informationen).

  • Nautischer Wachoffizier NWO
  • Erster Offizier NEO
  • Kapitän NK
  • Kapitän BG (mit den Befugnissen zum Kapitän und zum Ersten Offizier in der Großen Hochseefischerei)
  • Kapitän BK (mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei)
  • Nautischer Wachoffizier BGW (mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei)
  • Technischer Wachoffizier TWO
  • Zweiter technischer Schiffsoffizier TZO
  • Leiter der Maschinenanlage TLM
  • Elektrotechnischer Schiffsoffizier ETO

Mögliche Einzelfallentscheidungen:

  • die Ausnahme von der Höchstaltersgrenze
  • die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen
  • die Gewährung von Umzugskosten

Für weitere Informationen steht Ihnen der Einstellungsberater der Wasserschutzpolizei Herr Markus Wiegandt unter der Telefonnummer 040 4286-24075 gerne zur Verfügung.

Ist für eine Bewerbung die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht unbedingt erforderlich. Die ursprüngliche Staatsangehörigkeit kann auch nach der Ausbildung beibehalten werden.

Erster Prüfungstag

Sowohl die Bewerberinnen und Bewerber um unsere Ausbildungsplätze für den Laufbahnabschnitt I, als auch die Bewerberinnen und Bewerber um unsere Studienplätze für den Laufbahnabschnitt II absolvieren einen identischen Test.

  • Diktat: Ihre Rechtschreib- und Zeichensetzungsfähigkeit wird anhand eines Lückendiktates überprüft. Unser Übungsdiktat finden Sie im hier.
  • Kognitiver Leistungstest: Dieser Test soll uns Aufschluss über Ihre Fähigkeiten im sprachlichen, mathematischen, abstrakten und logischen Denken geben. Grundsätzliche Informationen zum Auswahlverfahren und Hilfestellungen zum Training und Tipps finden Sie hier.

Zweiter Prüfungstag

  • Vorstellungsgespräch: In einem Einzelgespräch mit Ihnen macht sich die Prüfungskommission ein Bild von Ihren persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Ihrer Motivation und Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf.
  • Rollenspiel (nur für Bewerber Laufbahnabschnitt II): Im Rahmen eines Rollenspieles überprüfen wir Ihre persönliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst.
  • Untersuchungen zur Feststellung der gesundheitlichen Tauglichkeit: Durch den Personalärztlichen Dienst wird Ihre Polizeivollzugsdiensttauglichkeit überprüft. Die Untersuchungen finden im Athleticum des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) statt. Beachten Sie, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen, über die Sie ärztliche Bescheinigungen einreichen, erst nach der Eignungsuntersuchung vom Personalärztlichen Dienst abschließend bewertet werden.
  • Tests zur Feststellung der körperlichen Eignung (Sporttest): Mittels eines Sporttests überprüfen wir Ihre persönliche körperliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst. Der Test zur Feststellung der körperlichen Eignung wird ebenfalls im Athleticum des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführt.
  • Informationen vom UKE zum zweiten Prüfungstag:
    Für alle Fragen rund um die Abläufe während des zweiten Prüfungstages im Athleticum vom UKE, meldet euch gerne in der Hotline unter:
    0152 22826931 (Di. und Do. 09:00 bis 16:00 Uhr).

Quelle:
Plakos Akademie, (2021, 14. Februar) Einstellungstest Polizei in Hamburg | Einfach erklärt
Plakos – https://plakos-akademie.de/polizei-hamburg-einstellungstest/

An den Anfang scrollen