Du möchtest die Bewirtschaftung der Polizeikantinen übernehmen?

Einleitung

Die Polizei Hamburg sucht¹ für die Kantinen, mit aktuell jeweils ~200 Sitzplätzen, frühestens zum 01.10.2026 einen Betrieb, der die Bewirtschaftung einer oder beider Kantinen übernehmen möchte. Neben der klassischen Mittagsverpflegung besteht die Möglichkeit, ein dauerhaftes Speiseangebot zur Verfügung zu stellen, einen Bewirtschaftungsservice für Besprechungen und Veranstaltungen sowie die Übernahme der Einsatzverpflegung anzubieten.

Hochattraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen

  • Die Räumlichkeiten der Kantine werden dem Betrieb unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  • Alle notwendigen Großküchen-Kochvorrichtungen befinden sich vor Ort und werden unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
  • Die Polizei Hamburg übernimmt die Kosten für Reparatur- oder Ersatzbeschaffungsmaßnahmen bei Defekten der Kochvorrichtungen.
  • Für den Betrieb fallen keine Nebenkosten für Wasser, Strom oder Gas an, da diese von der Polizei Hamburg getragen werden.
  • Die Grundausstattung (Geschirr, Besteck, Kochutensilien wie Kellen und diverse GN-Behälter) wird ebenfalls gestellt.
  • Die kostenfreie Überlassung der Räumlichkeiten, Geräte und Nebenkosten ersetzt eine Bezuschussung.
  • Eine zusätzliche Bezuschussung der Speisen ist nicht möglich.

Kantine im Polizeipräsidium

Leistungszeitraum

Der aktuell bestehende Vertrag ist zum 30.09.2026 gekündigt, sodass die Konzession zum 01.10.2026 vergeben werden kann. Im Oktober sind jedoch Reinigungs- und Reparaturarbeiten in den Räumlichkeiten geplant, sodass eine vollumfängliche Bewirtschaftung der Kantine voraussichtlich erst ab dem 01.11.2026 möglich wäre. Die Personalakquise möchten wir angemessen berücksichtigen und beabsichtigen daher vertraglich zu vereinbaren, dass der vollumfängliche Kantinenbetrieb erst mit dem 01.01.2027 erfüllt werden muss.

Die Vertragslaufzeit möchten wir an den Bedürfnissen der*des zukünftigen Pächter*in ausrichten. Wir halten daher eine Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren fest, die jedoch seitens der*des Pächter*in nach drei oder vier Jahren ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Ab einer Laufzeit von fünf Jahren soll sich der Vertrag automatisch jährlich bis zu einer Maximallaufzeit von zehn Jahren verlängern.

 

 

Kantine im Überseering 35

Leistungszeitraum

Der aktuell bestehende Vertrag ist zum 30.09.2026 gekündigt, sodass die Konzession zum 01.10.2026 vergeben werden kann. Im Oktober sind jedoch Reinigungs- und Reparaturarbeiten in den Räumlichkeiten geplant, sodass eine vollumfängliche Bewirtschaftung der Kantine voraussichtlich erst ab dem 01.11.2026 möglich wäre. Die Personalakquise möchten wir angemessen berücksichtigen und beabsichtigen daher vertraglich zu vereinbaren, dass der vollumfängliche Kantinenbetrieb erst mit dem 01.01.2027 erfüllt werden muss.

Bei dem Gebäude Überseering 35 handelt es sich um eine zurzeit bis zum 31.07.2028 begrenzte Auslagerung von Räumlichkeiten. Der Großteil der Büroflächen, aus denen sich die Personen ergeben, die die Kantine im Überseering nutzen, ist bis zum 30.06.2028 angemietet, die Fläche der Kantine kann noch einen Monat länger genutzt werden. Die Polizei hat die vertragliche Option, die beiden Verträge um jeweils zwei Jahre (bis zum 30.06.2030 bzw. 31.07.2030) zu verlängern. Da über diese Option noch nicht entscheiden wurde, wird die Vertragslaufzeit für den Betrieb der Kantine am Überseering 35 am 31.07.2028 enden, sofern nicht vor Ende der Vertragslaufzeit die Konzession verlängert wurde. 

Zielgruppe

  • Ca. 1500 Arbeitsplätze im Polizeipräsidium, davon einige Desksharing-Arbeitsplätze.
  • Zusätzliche Zielgruppe durch nahegelegene Dienststellen (Landesbereitschaftspolizei unmittelbar auf dem Gelände, Personalabteilung, Akademie der Polizei und IT auf der anderen Straßenseite).
  • Weitere Informationen sind der Auswertung der Umfrage (Anlage 3) zu entnehmen.

Zielgruppe

  • Ca. 600 Arbeitsplätze am Standort Überseering 35.
  • Nachwuchskräfte der Akademie der Polizei (siehe Anlage 2).
  • Zusätzliche Zielgruppe durch ca. 260 Personen pro Woche, die diesen Standort zur Teilnahme an Lehrgängen besuchen.
  • Weitere Informationen sind der Auswertung der Umfrage (Anlage 3) zu entnehmen.

Lage

Die Kantine befindet sich im Erdgeschoss des Polizeipräsidiums, auf der Liegenschaft Alsterdorf. Diese kann nur von Mitarbeiter*innen der Polizei, beauftragten Dienstleister*innen (z. B. Reinigungskräften) oder Personen in Begleitung von Mitarbeiter*innen der Polizei betreten werden. Neben dem Präsidium befinden sich mehrere Dienststellen in anderen Gebäuden auf der Liegenschaft und an der angrenzenden Liegenschaft an der Carl-Cohn-Straße. In fußläufiger Entfernung befinden sich aktuell die Einkaufsmöglichkeiten bei REWE, PENNY und NETTO, einige Restaurants und mobile Food-Trucks, sowie die öffentlich zugängliche Kantine der ERGO. 

Lage

Die Kantine befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes und kann nur von Mitarbeiter*innen der Polizei, beauftragten Dienstleister*innen (z. B. Reinigungskräften) oder Personen in Begleitung von Mitarbeiter*innen der Polizei betreten werden. In fußläufiger Entfernung befinden sich aktuell die Einkaufsmöglichkeiten bei PENNY und NETTO, einige Restaurants und mobile Food-Trucks, sowie die öffentlich zugängliche Kantine der ERGO. 

Kantine im Polizeipräsidium

Leistungszeitraum (Polizeipräsidium)

Der aktuell bestehende Vertrag ist zum 30.09.2026 gekündigt, sodass die Konzession zum 01.10.2026 vergeben werden kann. Im Oktober sind jedoch Reinigungs- und Reparaturarbeiten in den Räumlichkeiten geplant, sodass eine vollumfängliche Bewirtschaftung der Kantine voraussichtlich erst ab dem 01.11.2026 möglich wäre. Die Personalakquise möchten wir angemessen berücksichtigen und beabsichtigen daher vertraglich zu vereinbaren, dass der vollumfängliche Kantinenbetrieb erst mit dem 01.01.2027 erfüllt werden muss.

Die Vertragslaufzeit möchten wir an den Bedürfnissen der*des zukünftigen Pächter*in ausrichten. Wir halten daher eine Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren fest, die jedoch seitens der*des Pächter*in nach drei oder vier Jahren ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Ab einer Laufzeit von fünf Jahren soll sich der Vertrag automatisch jährlich bis zu einer Maximallaufzeit von zehn Jahren verlängern.

Zielgruppe (Polizeipräsidium)

  • Ca. 1500 Arbeitsplätze im Polizeipräsidium, davon einige Desksharing-Arbeitsplätze.
  • Zusätzliche Zielgruppe durch nahegelegene Dienststellen (Landesbereitschaftspolizei unmittelbar auf dem Gelände, Personalabteilung, Akademie der Polizei und IT auf der anderen Straßenseite).
  • Weitere Informationen sind der Auswertung der Umfrage (Anlage 3) zu entnehmen.

Lage (Polizeipräsidium)

Die Kantine befindet sich im Erdgeschoss des Polizeipräsidiums, auf der Liegenschaft Alsterdorf. Diese kann nur von Mitarbeiter*innen der Polizei, beauftragten Dienstleister*innen (z. B. Reinigungskräften) oder Personen in Begleitung von Mitarbeiter*innen der Polizei betreten werden. Neben dem Präsidium befinden sich mehrere Dienststellen in anderen Gebäuden auf der Liegenschaft und an der angrenzenden Liegenschaft an der Carl-Cohn-Straße. In fußläufiger Entfernung befinden sich aktuell die Einkaufsmöglichkeiten bei REWE, PENNY und NETTO, einige Restaurants und mobile Food-Trucks, sowie die öffentlich zugängliche Kantine der ERGO. 

Kantine im Überseering 35

Leistungszeitraum (Überseering 35)

Der aktuell bestehende Vertrag ist zum 30.09.2026 gekündigt, sodass die Konzession zum 01.10.2026 vergeben werden kann. Im Oktober sind jedoch Reinigungs- und Reparaturarbeiten in den Räumlichkeiten geplant, sodass eine vollumfängliche Bewirtschaftung der Kantine voraussichtlich erst ab dem 01.11.2026 möglich wäre. Die Personalakquise möchten wir angemessen berücksichtigen und beabsichtigen daher vertraglich zu vereinbaren, dass der vollumfängliche Kantinenbetrieb erst mit dem 01.01.2027 erfüllt werden muss.

Bei dem Gebäude Überseering 35 handelt es sich um eine zurzeit bis zum 31.07.2028 begrenzte Auslagerung von Räumlichkeiten. Der Großteil der Büroflächen, aus denen sich die Personen ergeben, die die Kantine im Überseering nutzen, ist bis zum 30.06.2028 angemietet, die Fläche der Kantine kann noch einen Monat länger genutzt werden. Die Polizei hat die vertragliche Option, die beiden Verträge um jeweils zwei Jahre (bis zum 30.06.2030 bzw. 31.07.2030) zu verlängern. Da über diese Option noch nicht entscheiden wurde, wird die Vertragslaufzeit für den Betrieb der Kantine am Überseering 35 am 31.07.2028 enden, sofern nicht vor Ende der Vertragslaufzeit die Konzession verlängert wurde. 

Zielgruppe (Überseering 35)

  • Ca. 600 Arbeitsplätze am Standort Überseering 35.
  • Nachwuchskräfte der Akademie der Polizei (siehe Anlage 2).
  • Zusätzliche Zielgruppe durch ca. 260 Personen pro Woche, die diesen Standort zur Teilnahme an Lehrgängen besuchen.
  • Weitere Informationen sind der Auswertung der Umfrage (Anlage 3) zu entnehmen.

Lage (Überseering 35)

Die Kantine befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes und kann nur von Mitarbeiter*innen der Polizei, beauftragten Dienstleister*innen (z. B. Reinigungskräften) oder Personen in Begleitung von Mitarbeiter*innen der Polizei betreten werden. In fußläufiger Entfernung befinden sich aktuell die Einkaufsmöglichkeiten bei PENNY und NETTO, einige Restaurants und mobile Food-Trucks, sowie die öffentlich zugängliche Kantine der ERGO. 

Konzept und Beratungsleistung

Die Polizei Hamburg verfügt mit dem Unternehmen „Speiseräume“ über einen erfahrenen Partner, der im Rahmen eines Projektes, das Küchenteam der jeweiligen Kantine, bei der Konzepterstellung und Implementierung beraten wird. Als Hamburger Behörde möchte die Polizei Hamburg ihre Vorbildrolle auch in Bezug auf unsere Kantinen aktiv wahrnehmen.

Das Projekt NEUE KANTINE HAMBURG unterstützt Köch*innen der Hamburger Gemeinschaftsgastronomie dabei, mehr biologisches, regionales und handwerkliches Essen auf die Teller zu bringen. Mit langfristiger Beratung auf Augenhöhe werden Küchenteams dabei begleitet, geeignete Prozesse und Strukturen nachhaltig in den Arbeitsalltag zu integrieren. Ziel ist es, den Einsatz biologisch und regional erzeugter Lebensmittel budgetneutral zu erhöhen und langfristig im Angebot zu verankern. Ergänzt wird die Begleitung durch praktische Koch-Workshops. Das Projekt wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft finanziert. Die Teilnahme an der Beratung ist für Küchenteams kostenfrei und verpflichtend.

Konzept und Beratungsleistung

Die Polizei Hamburg verfügt mit dem Unternehmen „Speiseräume“ über einen erfahrenen Partner, der im Rahmen eines Projektes, das Küchenteam der jeweiligen Kantine, bei der Konzepterstellung und Implementierung beraten wird. Als Hamburger Behörde möchte die Polizei Hamburg ihre Vorbildrolle auch in Bezug auf unsere Kantinen aktiv wahrnehmen.

Das Projekt NEUE KANTINE HAMBURG unterstützt Köch*innen der Hamburger Gemeinschaftsgastronomie dabei, mehr biologisches, regionales und handwerkliches Essen auf die Teller zu bringen. Mit langfristiger Beratung auf Augenhöhe werden Küchenteams dabei begleitet, geeignete Prozesse und Strukturen nachhaltig in den Arbeitsalltag zu integrieren. Ziel ist es, den Einsatz biologisch und regional erzeugter Lebensmittel budgetneutral zu erhöhen und langfristig im Angebot zu verankern. Ergänzt wird die Begleitung durch praktische Koch-Workshops. Das Projekt wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft finanziert. Die Teilnahme an der Beratung ist für Küchenteams kostenfrei und verpflichtend.


Anforderungen an zukünftige Pächter*innen

  • Die*der leitende Köchin*Koch verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Köchin*Koch, eine anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung in leitender Position und mindestens sechsmonatige Berufserfahrung in leitender Position einer Gemeinschaftsverpflegung oder vergleichbar
  • Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbegehung bis zum 26.06.2026
  • Unbedenkliches Ergebnis der durch die Polizei durchgeführten Sicherheitsüberprüfung

Darüber hinaus verstehen wir die*den zukünftigen Pächter*in als einen wirtschaftlichen Betrieb, der im Eigeninteresse die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen der Polizei berücksichtigt und sich bei der Konzeption des Speisenangebotes und der Preiskalkulation an diesen orientiert.

Anforderungen an zukünftige Pächter*innen

  • Die*der leitende Köchin*Koch verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Köchin*Koch, eine anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung in leitender Position und mindestens sechsmonatige Berufserfahrung in leitender Position einer Gemeinschaftsverpflegung oder vergleichbar
  • Teilnahme an der verpflichtenden Ortsbegehung bis zum 26.06.2026
  • Unbedenkliches Ergebnis der durch die Polizei durchgeführten Sicherheitsüberprüfung

Darüber hinaus verstehen wir die*den zukünftigen Pächter*in als einen wirtschaftlichen Betrieb, der im Eigeninteresse die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen der Polizei berücksichtigt und sich bei der Konzeption des Speisenangebotes und der Preiskalkulation an diesen orientiert.

Mit der Bewerbung einzureichende Unterlagen

Bis zum 26.06.2026 bitten wir um die digitale Einreichung der folgenden Unterlagen an kantinenkommission@polizei.hamburg.de:

  • Beschreibung des zukünftigen Kantinenbetriebes², aus der auch die Werte des Unternehmens hervorgehen, die bei der Erstellung eines konkreten Konzeptes für das Polizeipräsidium und/oder den Überseering 35 berücksichtigt werden,
  • Nachweis über die, für den Betrieb der Kantine erforderliche, Berufserfahrung,
  • Angabe von mindestens zwei Referenzen aus bisherigen Beschäftigungen,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und ggf. der Sozialversicherungsträger,
  • Bestätigung, dass dieses Angebot sowie die beigefügten Anlagen zur Kenntnis genommen und am Ortsbegehungstermin teilgenommen wurde.

Mit der Bewerbung einzureichende Unterlagen

Bis zum 26.06.2026 bitten wir um die digitale Einreichung der folgenden Unterlagen an kantinenkommission@polizei.hamburg.de:

  • Beschreibung des zukünftigen Kantinenbetriebes², aus der auch die Werte des Unternehmens hervorgehen, die bei der Erstellung eines konkreten Konzeptes für das Polizeipräsidium und/oder den Überseering 35 berücksichtigt werden,
  • Nachweis über die für den Betrieb der Kantine zielführende Berufserfahrung,
  • Angabe von mindestens zwei Referenzen aus bisherigen Beschäftigungen,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und ggf. der Sozialversicherungsträger,
  • Bestätigung, dass dieses Angebot sowie die beigefügten Anlagen zur Kenntnis genommen und am Ortsbegehungstermin teilgenommen wurde.

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten und zur Terminvereinbarung der Ortsbegehung kann die für die Kantinen der Polizei verantwortliche Dienststelle, am besten per E-Mail, kontaktiert werden.

Sinja Lindenau
040 4286 69010
kantinenkommission@polizei.hamburg.de

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten und zur Terminvereinbarung der Ortsbegehung kann die für die Kantinen der Polizei verantwortliche Dienststelle, am besten per E-Mail, kontaktiert werden.

Sinja Lindenau
040 4286 69010
kantinenkommission@polizei.hamburg.de

Anlagen

Anlagen

¹ Bei dem Gesuch nach einem Unternehmen, das zukünftig die Bewirtschaftung der Kantine übernimmt, handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren, da der EU-Schwellenwert für Konzessionen voraussichtlich nicht erreicht wird. Auch die Unterschwellenvergabeordnung findet keine Anwendung. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten und nachhaltigsten Angebots werden die qualitativen und quantitativen Kriterien (Anlage 9) herangezogen.

 

² Die eingereichten Unterlagen werden den Mitarbeiter*innen der Polizei im Intranet zur Verfügung gestellt, um eine Beteiligung bei der Entscheidung zu ermöglichen.
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