Wenn ich von der Schicht nach Hause komme und meinem Sohn von meinen Einsätzen erzähle, sieht er mich mit großen Augen an und hört mir gespannt zu.
#BLAUistBUNT
So wie die Stadt, so ist auch ihre Polizei – weltoffen und bunt!
In Hamburg leben 1,8 Millionen Menschen mit ihren Wurzeln in über 110 Ländern. Die Aufgabe, das Ziel und der ausdrückliche Wille der Polizei Hamburg ist es, sich für die Sicherheit aller Menschen in Hamburg einzusetzen.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Hamburg haben ihre Wurzeln in über 81 Ländern. Neben ihren fachlichen Kompetenzen setzen sie ihre kulturelle Identität und ihre Sprachkompetenzen für die Menschen dieser Stadt ein.
Hamburger Polizistinnen und Polizisten sprechen diverse Sprachen dieser Welt! Das hamburgische „Moin“ verbindet alle zu einem starken und motivierten #Team!
Die rechtliche Möglichkeit zur Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei der Polizei Hamburg besteht seit über 45 Jahren.
Die Polizei Hamburg setzt sich verstärkt für die Wahrnehmung dieser Möglichkeit ein und so wurde bereits mehreren Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ermöglicht.
FAQ:
Wird ein Schulabschluss im Ausland bei der Bewerbung anerkannt?
Ja, wir benötigen zusätzlich jedoch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung von der Hamburger Schulbehörde.
Benötige ich ein Zertifikat über die Kenntnisse der deutschen Sprache?
Nein, die Kenntnisse der deutschen Sprache sollten jedoch auf dem C1/C2-Niveau sein, um den Anforderungen im Einstellungsverfahren und im Polizeiberuf gerecht zu werden.
Habe ich als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit andere dienstliche Rechte und Pflichten im Vergleich zu meinen Kolleginnen oder Kollegen mit deutscher Staatsangehörigkeit?
Nein, alle Rechte und Pflichten sind unabhängig der Staatsangehörigkeit.
Habe ich Vorteile im Bewerbungsverfahren, wenn ich mehrere Fremdsprachen beherrsche?
Nein, alle Bewerberinnen und Bewerber sind gleichgestellt. Die besonderen Fähigkeiten werden im Einstellungs- und Auswahlverfahren nicht bewertet, jedoch können sie im dienstlichen Alltag zur Anwendung kommen und von Vorteil sein.
Ich beherrsche die deutsche Sprache sehr gut, habe allerdings einen Akzent. Ist das ein Ausschlusskriterium?
Nein, die Voraussetzung ist das Bestehen unseres Einstellungstests. (1. und 2. Prüfungstag).
Kann ich mich mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Polizei Hamburg bewerben?
Ja, die deutsche Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Einstellung erfordert in diesem Fall jedoch zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung des Personalamtes.
Wie lange muss ich mindestens in Deutschland gelebt haben, um mich bei der Polizei Hamburg bewerben zu können?
Zum Zeitpunkt des ersten Prüfungstages mindestens fünf Jahre.
Welcher ausländerrechtliche Status ist erforderlich, um mich bewerben zu können?
Entscheidend ist die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes. Diese soll die Berechtigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beinhalten. Beispielhaft kann hier die Niederlassungserlaubnis oder die Aufenthaltserlaubnis (mit Arbeitserlaubnis) genannt werden. Mit einer Duldung ist eine Einstellung in den Polizeidienst nicht möglich.